Der in Trin übernachtende Gast bezahlt eine Kurtaxe von Fr. 1.50 pro Nacht.
Mit dieser Steuer finanziert und stellt der Verkehrsverein (VVT) die touristische Infrastruktur und Informationsmaterial zur Verfügung (z.B. Wanderwege, Fitness- & Yogaparcours, Ruhebänke & Grillstellen, Prospekte, Internetseite). Zudem werden Events veranstaltet.
Kurtaxe bezahlt jeder in Trin übernachtende Gast, welcher, die Möglichkeit hat, das touristische Angebot zu nutzen. Gast in diesem Sinne ist jede Person, die ihren Steuerwohnsitz in einer anderen Gemeinde hat.
In Hotels und Pensionen wird die Kurtaxe vom Beherberger eingezogen. FeWo Eigentümer können eine Pauschale entrichten. Überlässt oder vermietet ein FeWo Eigentümer seine Unterkunft muss er die Logiernächte der Gemeindeverwaltung melden.
Die Gemeinde sowie ein mit dem Vollzug des Gesetzes beauftragter Dritter sind berechtigt, die für die Erhebung der Gäste- und Tourismustaxen erforderlichen Kontrollen durchzuführen bzw. anzuordnen und durchführen zu lassen.